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ARTIKEL II Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.7.1969

ARTIKEL II

Frauen sind unter Gleichberechtigung mit den Männern ohne jede Diskriminierung in alle öffentlich gewählten, auf Grund der innerstaatlichen Gesetzgebung geschaffenen Organe wählbar.

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