vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel II Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Oberösterreichische Kalkalpen (Bund – OÖ)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.5.1997

Artikel II

Nationalparkgebiet

(1) Der Nationalpark Oberösterreichische Kalkalpen im Sinne dieser Vereinbarung soll vorerst, ausgehend von der in Abs. 2 dargestellten Anfangsphase, Flächen im Ausmaß von 21 500 ha in folgenden Gebieten umfassen: Reichraminger Hintergebirge und Sengsengebirge in den Gemeinden Molln, Reichraming, Großraming, Weyer-Land, Rosenau, Windischgarsten, Roßleithen und St. Pankraz.

(2) In seiner Anfangsphase umfaßt der Nationalpark Oberösterreichische Kalkalpen Flächen im Ausmaß von 16 400 ha. Die genannten Gebiete und Flächen gemäß Abs. 1 und 2 sind in der dieser Vereinbarung als integrierter Bestandteil angeschlossenenAnlage 1 kartographisch dargestellt, wobei die von der Anfangsphase umfaßten Flächen zusätzlich als Katastralgemeinden verbal erfaßt werden.

(3) Die Erweiterung der im Abs. 2 genannten Anfangsphase des Nationalparks durch Einbeziehung von im Abs. 1 angeführten Flächen bedarf eines einstimmigen Beschlusses der Generalversammlung der Nationalparkgesellschaft. Bei der Bewertung dieser Flächen sind die bei den übrigen Nationalparkflächen angelegten Maßstäbe anzuwenden.

(4) Die genaue Festlegung von Grundflächen des in Abs. 1 beschriebenen Gebietes im Nationalpark Oberösterreichische Kalkalpen, die Grenzziehung und Zoneneinteilung erfolgt nach Maßgabe landesrechtlicher Vorschriften.

(5) Die Einbeziehung weiterer Gebiete im Bereich der Haller Mauern und des Toten Gebirges in den Nationalpark Oberösterreichische Kalkalpen bedarf einer gesonderten Vereinbarung der Vertragsparteien.

(6) Die Nutzung des Grundwassers im Nationalparkgebiet bleibt den jeweiligen Grundeigentümern nach Maßgabe von bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften vorbehalten.

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2024

Gesetzesnummer

10001510

Dokumentnummer

NOR12016601

alte Dokumentnummer

N1199762248J

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)