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Artikel 9 Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Slowenien über die Inkraftsetzung von neuen Grenzdokumenten für die Grenzabschnitte I bis VII der gemeinsamen Staatsgrenze

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2020

Artikel 9

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Vertragsparteien einander mitteilen, dass die jeweiligen hiefür erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2020

Gesetzesnummer

20011275

Dokumentnummer

NOR40226410

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