Artikel 7
Austausch von Stipendien für jüngere Forscher
Die Vertragsparteien gewähren jüngeren Forschern des anderen Vertragsstaates Forschungsstipendien im Ausmaß von drei Monaten jährlich.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Austausch von Stipendien für jüngere Forscher
Die Vertragsparteien gewähren jüngeren Forschern des anderen Vertragsstaates Forschungsstipendien im Ausmaß von drei Monaten jährlich.
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