vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 7 Kultur, Wissenschaft, Erziehungswesen – Zusammenarbeit (Norwegen)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.1981

Artikel 7

Austausch von Stipendien für jüngere Forscher

Die Vertragsparteien gewähren jüngeren Forschern des anderen Vertragsstaates Forschungsstipendien im Ausmaß von drei Monaten jährlich.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)