Artikel 6
Altersgrenze für den Erwerb
Ein Heimtier darf nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Eltern oder anderer Personen, welche die elterliche Gewalt innehaben, an Personen unter 16 Jahren verkauft werden.
Zuletzt aktualisiert am
24.08.2017
Gesetzesnummer
20000853
Dokumentnummer
NOR40010830
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
