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Artikel 5 Schengener Übereinkommen – Beitritt Spanien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1997

Artikel 5

Die Regierung des Großherzogtums Luxemburg übermittelt der Regierung des Königreichs Spanien eine beglaubigte Abschrift des Übereinkommens in deutscher, französischer, italienischer und niederländischer Sprache.

Der Wortlaut des Übereinkommens in spanischer Sprache ist diesem Protokoll beigefügt und ist gleichermaßen verbindlich wie der Wortlaut des Übereinkommens in deutscher, französischer, italienischer und niederländischer Sprache.

ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll unterschrieben.

GESCHEHEN zu Bonn, am fünfundzwanzigsten Juni neunzehnhunderteinundneunzig, in deutscher, französischer, italienischer, niederländischer und spanischer Sprache wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2020

Gesetzesnummer

10006042

Dokumentnummer

NOR12066335

alte Dokumentnummer

N4199763188J

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