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ARTIKEL 5 Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EG - Libanon

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2006

ARTIKEL 5

(1) Der politische Dialog findet regelmäßig und sooft wie nötig statt, und zwar

  1. a)auf Ministerebene, vor allem im Assoziationsrat;b)auf der Ebene hoher Beamter, die Libanon einerseits und die Präsidentschaft des Rates sowie die Kommission andererseits vertreten;c)durch volle Nutzung der diplomatischen Kanäle, einschließlich regelmäßiger Informationsgespräche zwischen Beamten, Konsultationen bei internationalen Tagungen und Kontakten zwischen den diplomatischen Vertretern in Drittstaaten;d)gegebenenfalls in jeder sonstigen Form, mit der ein nützlicher Beitrag zur Intensivierung des politischen Dialogs und zur Steigerung seiner Effizienz geleistet werden kann.

(2) Zwischen dem Europäischen Parlament und dem libanesischen Parlament wird ein politischer Dialog eingerichtet.

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