ARTIKEL 4
Gegenstand des politischen Dialogs sind alle Fragen, die für die Vertragsparteien von beiderseitigem Interesse sind, insbesondere die Voraussetzungen für die Gewährleistung von Frieden und Sicherheit durch Unterstützung der Zusammenarbeit. Mit dem Dialog wird auch angestrebt, auf gemeinsame Ziele ausgerichtete neue Formen der Zusammenarbeit zu schaffen.
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