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Artikel 5 Abkommen zwischen Österreich und der Schweiz die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.1.1994

Artikel 5

Regelungen über die Zulassungsbeschränkungen aus Kapazitätsgründen sowie spezielle Bedingungen oder Anforderungen, die für Studierende oder Absolventen im anderen Vertragsstaat gelten, bleiben von diesem Abkommen unberührt.

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