Schlußbestimmungen
Artikel 55
Das vorliegende Abkommen ist in französischer und englischer Sprache abgefaßt. Beide Texte sind gleicherweise authentisch.
Der Schweizerische Bundesrat wird offizielle Übersetzungen des Abkommens in russischer und spanischer Sprache herstellen lassen.
Zuletzt aktualisiert am
19.09.2025
Gesetzesnummer
10000252
Dokumentnummer
NOR12004752
alte Dokumentnummer
N1195315017R
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