ARTIKEL 51
Schrittweise Verbesserung der Bedingungen für die vorübergehende Präsenz natürlicher Personen zu Geschäftszwecken
Der Kooperationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ richtet Empfehlungen an die Vertragsparteien im Hinblick auf die weitere Liberalisierung der vorübergehenden Präsenz natürlicher Personen zu Geschäftszwecken.
Zuletzt aktualisiert am
12.08.2020
Gesetzesnummer
20011102
Dokumentnummer
NOR40221999
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