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Artikel 4 Kulturabkommen zwischen Österreich und Luxemburg

Aktuelle FassungIn Kraft seit 06.11.1972

Artikel 4

Die Vertragschließenden Parteien werden die direkte Zusammenarbeit zwischen den wissenschaftlichen Institutionen beider Länder auf den Gebieten der Forschung und Lehre ermutigen und fördern.

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