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Artikel 4 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Malaysia)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.5.1983

Artikel 4

Ungeachtet der oben erwähnten Artikel sind weder österreichische Staatsbürger noch malaysische Staatsangehörige von der Verpflichtung befreit, die Gesetze und Vorschriften der Vertragsstaaten betreffend die Einreise und den Aufenthalt zu beachten und zu respektieren.

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