Artikel 45
Änderung der Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung 1993
Die Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1993, LGBl. Nr. 51, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 56/1997, wird wie folgt geändert:
Im § 31 wird der Betrag „S 5.000,-" durch den Betrag „360 Euro" ersetzt.
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