Artikel 42
Änderung des Gesetzes über die burgenländischen Landessymbole
Das Gesetz über die burgenländischen Landessymbole, LGBl. Nr. 36/1991, wird wie folgt geändert:
Im § 13 wird der Betrag „S 30.000,-" durch den Betrag „2.200 Euro" ersetzt.
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