Artikel 42 Burgenländisches Euro-Anpassungsgesetz 2001

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2002

Artikel 42

Änderung des Gesetzes über die burgenländischen Landessymbole

Das Gesetz über die burgenländischen Landessymbole, LGBl. Nr. 36/1991, wird wie folgt geändert:

Im § 13 wird der Betrag „S 30.000,-" durch den Betrag „2.200 Euro" ersetzt.

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