Artikel 42 Zielsteuerung-Gesundheit

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2013

11. Abschnitt

Geltungsdauer und Schlussbestimmungen

Artikel 42

Inkrafttreten

Diese Vereinbarung tritt nach Einlangen der Mitteilungen aller Vertragsparteien beim Bundesministerium für Gesundheit, dass die nach der Bundesverfassung bzw. nach den Landesverfassungen erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind, mit 1. Jänner 2013 in Kraft.

25.11.2013

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