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Artikel 3 Zusatzvereinbarung zum Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gastarbeitnehmer

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.9.1954

Artikel 3

Ratifizierung und Inkrafttreten

Diese Zusatzvereinbarung bedarf der Ratifizierung. Die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Bonn ausgetauscht werden.

Gefertigt in doppelter Urschrift

in Nürnberg, am 31. Oktober 1953.

Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten diese Zusatzvereinbarung mit ihren Unterschriften versehen:

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