Artikel 2
Vertragsdauer
Die Vertragsdauer dieser Zusatzvereinbarung richtet sich nach der Vertragsdauer des Abkommens über Gastarbeitnehmer.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Vertragsdauer
Die Vertragsdauer dieser Zusatzvereinbarung richtet sich nach der Vertragsdauer des Abkommens über Gastarbeitnehmer.
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