Artikel 3
Zweck der Organisation
Zweck der Organisation ist es,
- i) den Schutz des geistigen Eigentums durch Zusammenarbeit der Staaten weltweit zu fördern, gegebenenfalls im Zusammenwirken mit jeder anderen internationalen Organisation,
- ii) die verwaltungsmäßige Zusammenarbeit zwischen den Verbänden zu gewährleisten.
Zuletzt aktualisiert am
14.07.2025
Gesetzesnummer
10002269
Dokumentnummer
NOR12029246
alte Dokumentnummer
N2197325381S
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)