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Artikel 3 Aufhebung des Sichtvermerkszwanges (Spanien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.1959

Artikel 3

Die Begünstigung dieses Abkommens befreit die spanischen und österreichischen Staatsangehörigen nicht von der Verpflichtung, die österreichischen und spanischen Gesetze und Vorschriften, betreffend die Einreise, den Aufenthalt und die Arbeitsaufnahme von Ausländern, einzuhalten.

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