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Artikel 38 Vertrag über die polizeiliche Zusammenarbeit (Slowakei)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2005

Artikel 38

Beendigung der Geltung eines früheren Abkommens

Am Tage des In-Kraft-Tretens dieses Vertrages tritt das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Aufklärung gerichtlich strafbarer Handlungen sowie bei der Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr vom 21. Juni 1988 in der Fassung des Notenwechsels zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik betreffend die Weiteranwendung bestimmter österreichisch-tschechoslowakischer Staatsverträge vom 22. Dezember 1993 und 14. Jänner 1994 außer Kraft.

Geschehen zu Wien am 13. Februar 2004 in zwei Urschriften, jeweils in deutscher und slowakischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.

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