§ 0
Vertrag über die polizeiliche Zusammenarbeit (Slowenien)
Kurztitel
Vertrag über die polizeiliche Zusammenarbeit (Slowenien)
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.05.2005
Langtitel
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die polizeiliche Zusammenarbeit
StF: BGBl. III Nr. 51/2005 (NR: GP XXII RV 551 AB 786 S. 93 . BR: AB 7206 S. 718 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 40 Abs. 1 des Vertrags wurden am 7. Mai 2004 bzw. 21. März 2005 abgegeben; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 40 Abs. 1 mit 1. Mai 2005 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich
und
die Republik Slowenien
in der Folge: die Vertragsstaaten,
- im Geiste der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Vertragsstaaten,
- in der Absicht, die Kooperation bei der Abwehr von Gefahren und der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit auszuweiten, sowie die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden zu vertiefen,
- im gemeinsamen Willen, den grenzüberschreitenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit sowie der internationalen Kriminalität durch eine Sicherheitspartnerschaft wirksam zu begegnen,
- mit dem Ziel, mit Hilfe übereinstimmender Aktivitäten wirksamer gegen grenzüberschreitende Kriminalität und illegale Migration zu wirken,
- in der Absicht, insbesondere die enge polizeiliche, grenzpolizeiliche und verkehrspolizeiliche Zusammenarbeit umfassend weiterzuentwickeln,
sind wie folgt übereingekommen:
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