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Artikel 36 Kulturelle, wissenschaftliche Zusammenarbeit 1990 – 1993 (Russische F)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.3.1994

Artikel 36

Die Vertragsparteien tauschen während der Geltungsdauer dieses Übereinkommens Experten auf den Gebieten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (einschließlich der Restaurierung von Denkmälern) in der Gesamtdauer von bis zu insgesamt 45 Tagen aus.

Die Bestimmungen für die Durchführung dieses Austausches sind aus Beilage 7 ersichtlich.

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