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Artikel 35 Kulturelle, wissenschaftliche Zusammenarbeit 1990 – 1993 (Russische F)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.3.1994

Artikel 35

Die Vertragsparteien unterstützen die weitere Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Bibliotheken der beiden Vertragsstaaten, insbesondere zwischen der Österreichischen Nationalbibliothek und der Staatlichen Leninbibliothek der UdSSR.

Sie tauschen während der Geltungsdauer dieses Übereinkommens Bibliothekare für die Dauer von insgesamt 21 Tagen aus.

Die Bedingungen für die Durchführung dieses Austausches sind aus Beilage 7 ersichtlich.

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