Artikel 34
Änderung des Burgenländischen Landessanitätsratsgesetzes 2005
Das Burgenländische Landessanitätsratsgesetz 2005 - Bgld. LSRG 2005, LGBl. Nr. 85/2005, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 65/2017, wird wie folgt geändert:
1. Nach § 5 Abs. 2 wird folgender Abs. 2a eingefügt:
„(2a) Sitzungen des Landessanitätsrates können bei Vorliegen außergewöhnlicher Verhältnisse auch in Form einer Videokonferenz durchgeführt werden. Dabei gelten die Bestimmungen über Präsenzsitzungen sinngemäß.“
2. Dem § 10 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) § 5 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 25/2020 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.“
17.04.2020
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