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Artikel 33 Kulturelle, wissenschaftliche Zusammenarbeit 1990 – 1993 (Russische F)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.3.1994

Artikel 33

Die Vertragsparteien führen während der Geltungsdauer dieses Übereinkommens auf der Grundlage der Gegenseitigkeit Ausstellungen aus Museen jedes Vertragsstaates durch.

Die sowjetische Seite stellt dem Österreichischen Museum für angewandte Kunst in Wien eine Ausstellung von Werken von A. Rodtschenko und W. Stepanowa zur Verfügung (1991).

Das Österreichische Museum für angewandte Kunst in Wien stellt eine Ausstellung von Werken von Josef Hoffmann zur Verfügung (1991).

Beide Vertragsparteien begrüßen die Vereinbarung zwischen dem Österreichischen Museum für angewandte Kunst in Wien und dem Verband der bildenden Künstler der UdSSR über den Austausch einer Ausstellung von Max Peintner und der Ausstellung „Neue Tendenzen in der sowjetischen bildenden Kunst“.

Die sowjetische Seite wird folgende Wünsche der österreichischen Seite betreffend die Möglichkeit einer Realisierung während der Geltungsdauer dieses Übereinkommens prüfen:

Beide Seiten begrüßen außerdem den Austausch von Ausstellungen Moderner Kunst.

Die Vertragsparteien nehmen folgende Museumskooperation mit Genugtuung zur Kenntnis:

Das Historische Museum der Stadt Wien wird in das Puschkin-Museum in Moskau im Jahre 1990 eine „Wien um 1900“ – Ausstellung und das Puschkin-Museum wird 1993 an das Historische Museum der Stadt Wien Werke impressionistischer Malerei aus sowjetischen Sammlungen entsenden.

Die Bedingungen für die Vorbereitung und Durchführung von Ausstellungen sind aus den Beilagen 7 und 8 ersichtlich.

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