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Artikel 31 Kulturelle, wissenschaftliche Zusammenarbeit 1990 – 1993 (Russische F)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.3.1994

Artikel 31

Die sowjetische Seite ist bereit, wenn sich die österreichische Seite mit solch einem Anliegen an sie wendet, sowjetische Ballettlehrer zur Arbeit an der Ballettschule der Österreichischen Bundestheater zu entsenden.

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