Artikel 2
Hauptaufgaben des Zentrums
- 1. Die Hauptaufgabe des Zentrums ist es, die Anträge für „A“, „B“ und „C“ Sichtvermerke zu bearbeiten. Ungarn wird Informationen zur Visaantragstellung anbieten, Termine für den österreichischen Konsularbeamten vereinbaren, Anträge und Dokumente entgegennehmen und an die österreichische Botschaft in Bukarest (in weitere Folge österreichische Botschaft genannt) weiterleiten, Daten speichern, Verwaltungsgebühren einnehmen und von der österreichischen Botschaft übermittelte Reisedokumente an den Antragssteller rück übermitteln.
- 2. Der österreichische Konsularbeamte kann – während seiner oder ihrer Anwesenheit im Zentrum – Anträge für Sichtvermerke der Kategorie „D“, „D+C“, Reisepässe und Aufenthaltstitel entgegennehmen, sowie notarielle und Aufgaben der konsularischen Hilfe ausführen. Der österreichische Konsularbeamte soll Interviews durchführen und Antragsteller oder österreichische Staatsbürge während seiner Konsular-Sprechstunden beraten.
Zuletzt aktualisiert am
14.04.2025
Gesetzesnummer
20006061
Dokumentnummer
NOR40102285
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