Artikel 2 EFTA – Vereinbarungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte

Alte FassungIn Kraft seit 25.2.1994

Artikel 2

Die folgenden Anhänge stellen einen integrierenden Bestandteil dieses Abkommens dar:

I. Zollzugeständnisse, gewährt durch die Republik Österreich an die

Slowakische Republik, wie in den Anhängen Ia und Ib zu diesem

Schreiben enthalten.

II. Zollzugeständnisse, gewährt durch die Slowakische Republik

an die Republik Österreich, wie im Anhang II zu diesem Schreiben

enthalten.

III. Ursprungsregeln, wie im Anhang III enthalten.

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2021

Gesetzesnummer

10007279

Dokumentnummer

NOR12082854

alte Dokumentnummer

N5199435454J

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