Artikel 2
Die folgenden Anhänge stellen einen integrierenden Bestandteil dieses Abkommens dar:
I. Zollzugeständnisse, gewährt durch die Republik Österreich an die
Tschechische Republik, wie in den Anhängen Ia und Ib zu diesem
Schreiben enthalten.
II. Zollzugeständnisse, gewährt durch die Tschechische Republik
an die Republik Österreich, wie im Anhang II zu diesem Schreiben
enthalten.
III. Ursprungsregeln, wie im Anhang III enthalten.
Zuletzt aktualisiert am
08.02.2021
Gesetzesnummer
10007279
Dokumentnummer
NOR12082847
alte Dokumentnummer
N5199435444J
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