Artikel 29
Verbindliche Wortlaute
Die Urschrift dieses Übereinkommens, dessen arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt, dieser übermittelt allen Staaten beglaubigte Abschriften.
GESCHEHEN in New York, am 9. Dezember 1994.
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2018
Gesetzesnummer
20000956
Dokumentnummer
NOR40012251
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