Artikel 28
IN-KRAFT-TRETEN
(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich ausgetauscht.
(2) Dieses Abkommen tritt sechzig Tage nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft und seine Bestimmungen finden für alle Steuerjahre Anwendung, die nach dem Kalenderjahr beginnen, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt ist.
Zuletzt aktualisiert am
28.09.2017
Gesetzesnummer
20003486
Dokumentnummer
NOR40054234
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