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Artikel 28 DBA – Iran

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.7.2004

Artikel 28

IN-KRAFT-TRETEN

(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich ausgetauscht.

(2) Dieses Abkommen tritt sechzig Tage nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft und seine Bestimmungen finden für alle Steuerjahre Anwendung, die nach dem Kalenderjahr beginnen, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt ist.

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2017

Gesetzesnummer

20003486

Dokumentnummer

NOR40054234

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