vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ARTIKEL 284 Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2020

ARTIKEL 284

Anhänge und Protokolle

Die diesem Abkommen beigefügten Anhänge und Protokolle sind Bestandteil dieses Abkommens.

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2020

Gesetzesnummer

20011102

Dokumentnummer

NOR40222232

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)