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ARTIKEL 232 Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2020

ARTIKEL 232

Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Verpflichtung zur wirksamen Umsetzung der geltenden IAO-Übereinkommen.

Die Vertragsparteien erkennen unter Berücksichtigung der Ministererklärung des VN-Wirtschafts- und Sozialrates von 2006über die Herbeiführung einer produktiven Vollbeschäftigung und menschenwürdiger Arbeit für alle an, dass produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle Schlüsselelemente der nachhaltigen Entwicklung sind.

Die Vertragsparteien fördern im Einklang mit der Erklärung der IAO von 1998 über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit die Einbeziehung aller relevanten Interessenträger, insbesondere der Sozialpartner, in ihre jeweilige sozialpolitische Entwicklung und in die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Republik Kasachstan im Rahmen dieses Abkommens.

Die Vertragsparteien streben eine Intensivierung der Zusammenarbeit bei Fragen menschenwürdiger Arbeit, der Beschäftigung und der Sozialpolitik in allen einschlägigen Gremien und Organisationen an.

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2025

Gesetzesnummer

20011102

Dokumentnummer

NOR40222180

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