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ARTIKEL 224 Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2020

ARTIKEL 224

Die Vertragsparteien fördern die Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsbehörden des IKT-Sektors, einschließlich im Bereich der elektronischen Kommunikation, in der Europäischen Union und in der Republik Kasachstan.

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2020

Gesetzesnummer

20011102

Dokumentnummer

NOR40222172

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