TEIL I – EINLEITUNG
Artikel 1 – Ziele
- 1.1Ziele dieses Vertrags sind die Erhaltung und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft sowie die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zur Erreichung einer nachhaltigen Landwirtschaft und Ernährungssicherheit im Einklang mit dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt.1.2Diese Ziele werden durch eine enge Verbindung dieses Vertrags zur Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen sowie zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt erreicht.
Schlagworte
Ernährungsorganisation
Zuletzt aktualisiert am
05.01.2018
Gesetzesnummer
20004820
Dokumentnummer
NOR40079748
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