Artikel 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 10. Dezember 2020, V 436/2020-15, dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zugestellt am 23. Dezember 2020, zu Recht erkannt:
- 1. § 5 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage B, Z 4.2 sowie § 7 Abs. 3, 4 und 6 der Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für die Schuljahre 2019/20 und 2020/21 (C-SchVO), BGBl. II Nr. 208/2020, waren gesetzwidrig.
- 2. Die als gesetzwidrig festgestellten Bestimmungen sind nicht mehr anzuwenden.“
Zuletzt aktualisiert am
15.02.2023
Gesetzesnummer
20011446
Dokumentnummer
NOR40230662
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
