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Artikel 1 Vermögensrechtliche Fragen – Regelung (DDR)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.1988

Artikel 1

Die Deutsche Demokratische Republik zahlt an die Republik Österreich den Betrag von 136 400 000 (Einhundertsechsunddreißig Millionen Vierhunderttausend) österreichische Schilling zur Abgeltung von vermögensrechtlichen Ansprüchen, die der Republik Österreich, österreichischen Staatsbürgern oder österreichischen juristischen Personen dadurch erwachsen sind, daß ihr Vermögen durch Übernahme in staatliche Verwaltung oder durch sonstige staatliche Maßnahmen der Deutschen Demokratischen Republik in deren ausschließliche Verfügungsgewalt gelangt ist.

Zuletzt aktualisiert am

08.03.2021

Gesetzesnummer

10004586

Dokumentnummer

NOR12050092

alte Dokumentnummer

N3198811582L

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