Artikel 1
Die Deutsche Demokratische Republik zahlt an die Republik Österreich den Betrag von 136 400 000 (Einhundertsechsunddreißig Millionen Vierhunderttausend) österreichische Schilling zur Abgeltung von vermögensrechtlichen Ansprüchen, die der Republik Österreich, österreichischen Staatsbürgern oder österreichischen juristischen Personen dadurch erwachsen sind, daß ihr Vermögen durch Übernahme in staatliche Verwaltung oder durch sonstige staatliche Maßnahmen der Deutschen Demokratischen Republik in deren ausschließliche Verfügungsgewalt gelangt ist.
Zuletzt aktualisiert am
08.03.2021
Gesetzesnummer
10004586
Dokumentnummer
NOR12050092
alte Dokumentnummer
N3198811582L
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