Artikel 1
Gegenstand
Gegenstand der Vereinbarung ist die Zusammenarbeit und Kostenteilung zwischen den Vertragsparteien hinsichtlich des Ausbaus der Rheinstrecke Illmündung bis Bodensee von Rheinkilometer 65.0 (Illmündung) bis Rheinkilometer 91.0 (Mündung in den Bodensee), insbesondere durch Erhöhung der Abflusskapazität von 3.100 m³/s auf 4.300 m³/s („Gemeinsames Werk“ des vierten Staatsvertrags).
Zuletzt aktualisiert am
15.11.2024
Gesetzesnummer
20012711
Dokumentnummer
NOR40265837
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