TEIL I
Die Assoziation
ARTIKEL 1
Die Europäische Freihandelsassoziation, im folgenden „die Assoziation“ genannt, besitzt Rechtspersönlichkeit. Sie hat insbesondere die Fähigkeit, Verträge zu schließen, bewegliches und unbewegliches Eigentum zu erwerben und darüber zu verfügen und vor Gericht aufzutreten.
Schlagworte
Rechtsfähigkeit, Handlungsfähigkeit, Prozessfähigkeit
Zuletzt aktualisiert am
07.10.2025
Gesetzesnummer
10000359
Dokumentnummer
NOR12006082
alte Dokumentnummer
N1196115243S
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