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Artikel 1 Lehrplan – Evangelischer Religionsunterricht des Berufsvorbereitungsjahres an Sonderschulen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.12.2001

Artikel 1

Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht des Berufsvorbereitungsjahres an Sonderschulen (ausgenommen die Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder) wurde vom Evangelischen Oberkirchenrat A. und H. B. erlassen und wird hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2019

Gesetzesnummer

20001732

Dokumentnummer

NOR40027260

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