Artikel 1
Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht des Berufsvorbereitungsjahres an Sonderschulen (ausgenommen die Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder) wurde vom Evangelischen Oberkirchenrat A. und H. B. erlassen und wird hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.
Zuletzt aktualisiert am
20.12.2019
Gesetzesnummer
20001732
Dokumentnummer
NOR40027260
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)