vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 1 Entwicklungshilfe - Zweckmäßigkeitsstudie über Eisen- und Stahlwerk (Malaysia)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.9.1976

Artikel 1

Die zuständigen Behörden der Republik Österreich werden veranlassen, daß in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden von Malaysia eine Zweckmäßigkeitsstudie betreffend ein Eisen- und Stahlwerk in Malaysia durchgeführt wird.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)