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Entwicklungshilfe - Zweckmäßigkeitsstudie über Eisen- und Stahlwerk (Malaysia)
Kurztitel
Entwicklungshilfe - Zweckmäßigkeitsstudie über Eisen- und Stahlwerk (Malaysia)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 481/1976
Inkrafttretensdatum
10.09.1976
Beachte
Hinsichtlich ADAT siehe Art. 10.
Langtitel
ABKOMMEN zwischen dem Bundeskanzler der Republik Österreich und der Regierung von Malaysia über die Erstellung einer Zweckmäßigkeitsstudie betreffend ein Eisen- und Stahlwerk in Malaysia
StF: BGBl. Nr. 481/1976
Ratifikationstext
Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 10 am 10. September 1976 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundeskanzler der Republik Österreich und die Regierung von Malaysia sind,
vom Wunsche geleitet, die zwischen den beiden Ländern bestehenden freundschaftlichen Bande zu vertiefen und die technische Zusammenarbeit zu verstärken,
wie folgt übereingekommen:
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