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Artikel 19 Ö – Türkei

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.1992

Artikel 19

Jede Meinungsverschiedenheit hinsichtlich der Auslegung oder der Anwendung dieses Abkommens, die zwischen den beiden Staaten entstehen könnte, ist auf diplomatischem Weg beizulegen.

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