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Artikel 19 Ernährungshilfe-Übereinkommen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.1.2013

Artikel 19

Verbindlicher Wortlaut

Die Urschriften dieses Übereinkommens, dessen englischer und französischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, werden beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.

ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterzeichnet.

GESCHEHEN zu London am 25. April 2012.

Zuletzt aktualisiert am

13.09.2017

Gesetzesnummer

20008271

Dokumentnummer

NOR40148316

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