UNTERABSCHNITT 2
UMSETZUNG
ARTIKEL 183
Umsetzung des Abschlussberichts des Schiedspanels
Die Beschwerdegegnerin trifft die notwendigen Maßnahmen, um den Abschlussbericht des Schiedspanels umgehend nach Treu und Glauben umzusetzen.
Zuletzt aktualisiert am
12.08.2020
Gesetzesnummer
20011102
Dokumentnummer
NOR40222131
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